Ein Interview mit Ivana Pribakovic, Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Rendez-vous, 29.12.2015
In Polen verweigerte der Staatspräsident den vom alten Parlament neu gewählten Verfassungsrichtern die Vereidigung und ernannte stattdessen die von der neuen nationalkonservativen Parlamentsmehrheit gewählten Richter, obwohl das Verfassungsgericht diese Ernennungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Im Dezember 2015 änderte die neue Parlamentsmehrheit das Verfassungsgerichtsgesetz, um die Richter zu zwingen, alle Entscheidungen mit einer Zweidrittelmehrheit zu treffen und die ihnen vorgelegten Fälle in der Reihenfolge des Eingangs zu bearbeiten. Die Gesetzesänderung ermöglicht der Parlamentsmehrheit, auf Antrag des Präsidenten und des Justizministers, einen Verfassungsrichter in besonderen Fällen von Fehlverhalten zu entlassen.
Außerdem stellte die Parlamentsmehrheit die Staatsanwaltschaft und die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender unter Kontrolle der Regierung. Was bedeutet dies für die Demokratie in Polen und was kann die Europäische Union tun?