Herausforderungen der Europäischen Union

Internationales Doktorandenkolloquium der Andrássy Universität Budapest, Babeș-Bolyai Universität Cluj-Napoca und der Universität Passau, 13.-15.9.2018, Budapest

Andrássy Universität Budapest

Die Rechtsstaatsprobleme in Ungarn und Polen sowie die Interventionsmöglichkeiten der EU waren ein zentrales Thema des internationalen Doktorandenkolloquiums am 13.-15.9.2018 in Budapest. Diese von den Europastudiengängen der Babeș-Bolyai, der Budapester Andrássy und Passauer Universität gemeinsam veranstaltete Tagung diente dazu, geplante, laufende und vor kurzem abgeschlossene Dissertationsprojekte vorzustellen und zu diskutieren. read more

Herausforderungen der Trump-Administration für die EU

Podiumsdiskussion mit Ellen Bos und Daniel Göler, Andrássy Universität Budapest, 19.5.2017

Die Wahl des neuen amerikanischen Präsidenten bedeutet eine Zäsur für die Europäische Union, weil Donald Trump im Wahlkampf und vor seiner Amtseinführung die Fundamente der transatlantischen Kooperation in Frage gestellt hat. In seiner Kampagne gegen das Washingtoner Establishment erklärte Trump die NATO für obsolet und die EU für gescheitert, unterstützte EU-Gegner und begrüßte das britische Austrittsreferendum, lehnte das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP ab und kündigte einen Ausstieg aus dem Pariser Klimaschutzabkkommen an.

Diese Aussagen reflektieren eine grundlegende Skepsis und Indifferenz gegenüber der westlichen Wertegemeinschaft und der darauf basierenden multilateralen, normgeleiteten internationalen Ordnung. Mit seinem Populismus stärkt der US-Präsident populistische Akteure und Anti-Establishment-Kräfte innerhalb der EU. Indem er die EU als “basically a vehicle for Germany” charakterisierte, bestätigte er europakritische Akteure in ihrer diskursiven Strategie, die EU als Camouflage deutscher Hegemonie zu entlarven.

Zugleich veranlasste die US-Politik jedoch die EU-Mitgliedstaaten zu einer engeren Kooperation in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die EU-Mitgliedstaaten demonstrierten Einigkeit auch bei der Aufrechterhaltung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland und beim Abschluss des Freihandelsabkommen mit Japan.

Die Umwälzungen in den transatlantischen Beziehungen und ihre Folgen für die EU waren Thema einer Podiumsdiskussion, die Ellen Bos, Daniel Göler und ich im Rahmen eines trinationalen Doktoranden-Workshop an der Andrássy Universität Budapest veranstalteten. Unsere Diskussion bildete den Auftakt für die Präsentation und Diskussion laufender Dissertations- und MA-Projekte von Studierenden unserer drei Universitäten (Budapest, Cluj-Napoca und Passau).

Central European University und Ungarn’s illiberale Drift

Interview mit Nina Niebergall, Deutsche Welle, 5.4.2017

Am 4.4.2017 beschloss das ungarische Parlament eine Änderung des Hochschulbildungsgesetzes, die die in Ungarn existierenden Hochschulen aus Nicht-EWR-Staaten dazu verpflichtet,  an ihren ausländischen Standorten einen eigenen Campus zu errichten und darauf beschränkt, in Europa akkreditierte Studiengänge anzubieten. Außerdem sollen diese Hochschulen nur auf der Grundlage eines bilateralen zwischenstaatlichen Vertrages in Ungarn tätig werden dürfen.

Diese Neuregelung betrifft de facto nur die Central European University (CEU), die in den USA als Hochschule akkreditiert ist, aber nur in Ungarn einen Campus unterhält. Nach Einschätzung der Universitätsleitung wäre die CEU damit zur Schließung ihres Lehrbetriebs gezwungen, da sie Milliarden Dollar in einen US-amerikanischen Parallelcampus investieren müsste und keine amerikanischen Studienabschlüsse mehr vergeben dürfte.

Die Gesetzesänderung steht im Kontext einer seit Jahren von der Orbán-Regierung verfolgten Politik, unabhängige zivilgesellschaftliche Institutionen und Akteure zu kontrollieren oder  auszuschalten. Frühere Maßnahmen richteten sich unter anderem gegen die führende Qualitätstageszeitung “Népszabadság”, das private TV-Programm RTL Klub oder die Ökotárs-Stiftung zur Unterstützung ungarischer Non-Profit-Organisationen.

Leider hat die EU bisher abgesehen von einigen Resolutionen des Europäischen Parlaments und Vertragsverletzungsverfahren gegen einzelne ungarische Gesetzesregelungen nichts unternommen, um gegen die systematische Aushöhlung der Demokratie in Ungarn vorzugehen.

A Reflective Power?

Foreign-Policy Positioning in Germany’s Electoral Campaign

Berlin TV Tower

Opening lecture at the Center for International Studies, Babeș-Bolyai University Cluj-Napoca, 28 March 2017

Surrounded by global and European uncertainties, Germany is expecting federal legislative elections on 24 September 2017. European integration, the transatlantic alliance and the cooperation with Russia have been bedrocks of Germany’s foreign policy and its official international identity as a “reflective power” (Frank-Walter Steinmeier). All three fundaments are now subject to eroding forces or unprecedented political challenges. External turbulences interact with domestic tendencies of popular concern and distrust regarding the governing political elites and their European crisis management capacities.

In my talk, I discussed how Germany’s political parties and representatives address these challenges in the electoral campaign, what are the likely outcomes of the election and how they could affect Germany’s future role in Europe.

The term “reflective power” has been coined to express an awareness of Germany’s de-facto power as the largest member state and dominant economy in the European Union. The implied claim is that the use of power will be guided by “restraint, deliberation and [an orientation towards] peaceful negotiation” (Steinmeier). However, the term also fulfills additional discursive functions. It is placed in contrast to “Gestaltungsmacht” (the power to shape a political decision-making process) which has become a popular term describing the government’s new readiness to engage earlier, more decisively and more substantially in international conflict prevention. Notably, official documents like the 2016 white paper on German security policy and the 2012 concept on Germany’s role in globalization use more nuanced formulations and rather describe Germany as “a partner in shaping globalization” (“Gestaltungspartner”).

Both terms, reflective and shaping power, share the meaning of rejecting unilateralism and can be interpreted as reactions to what I call the “translation problem”. Whereas traditionally German governments have been able to translate Germany’s power into a stronger European Union, European integration has now become more politicized and populist Euroskeptic views are increasingly articulated in all EU member states. This “constraining dissensus” obstructs further power translations and has made Germany’s power more visible. Critics of European integration now regularly frame the EU as a format of German hegemony.

In my lecture, I analyzed how political parties adress the translation problem during the electoral campaign. Six approaches can be distinguished:

(1) Respecting and enforcing collectively agreed binding EU rules that allow to regulate and civilize the use of German power as well as the power of all other member states. This approach tends to neglect the new phenomenon of intentional non-compliance with EU rules for the purpose of domestic political mobilization.

(2) Germany increases its financial contribution to the EU in order to ensure the continued support of other EU member states for a stronger EU. The main risk of this strategy is that it is likely to further increase the dependency of beneficiary member states on Germany.

(3) A stronger European Parliament that constrains the power of EU member state governments. This strategy underestimates the resilience of national voter allegiances.

(4) A multi-speed EU, respecting the sovereignty of member states not interested in further integration. This policy risks weakening the collective EU institutions.

(5) A civilian EU that precludes military engagements and the associated nation state-centered perceptions of military power resources, national security and national interest. In its less radical version, this approach relies on maintaining the division of functions between EU and NATO – an assumption that has been challenged by the new US President.

(6) Replacing the EU by partnerships among sovereign states. This radical approach assumes that Germany’s power does not represent a problem and could be done away with the assumption of sovereign equality among European nation states, thereby risking a return to a fragile concert of powers.

Which of these policy approaches will be realized depends on the composition of the future governing coalition. The first five approaches can be considered as “reflective”. None of them provides a silver bullet for solving the problem of translating German into EU power within a less permissive European political environment. However, their associated risks differ significantly and a more reflective debate is needed to highlight these differences.

 

 

 

Polens Verfassungskrise

Ein Interview mit Ivana Pribakovic, Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Rendez-vous, 29.12.2015

In Polen verweigerte der Staatspräsident den vom alten Parlament neu gewählten Verfassungsrichtern die Vereidigung und ernannte stattdessen die von der neuen nationalkonservativen Parlamentsmehrheit gewählten Richter, obwohl das Verfassungsgericht diese Ernennungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Im Dezember 2015 änderte die neue Parlamentsmehrheit das Verfassungsgerichtsgesetz, um die Richter zu zwingen, alle Entscheidungen mit einer Zweidrittelmehrheit zu treffen und die ihnen vorgelegten Fälle in der Reihenfolge des Eingangs zu bearbeiten. Die Gesetzesänderung ermöglicht der Parlamentsmehrheit, auf Antrag des Präsidenten und des Justizministers, einen Verfassungsrichter in besonderen Fällen von Fehlverhalten zu entlassen.

Außerdem stellte die Parlamentsmehrheit die Staatsanwaltschaft und die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender unter Kontrolle der Regierung. Was bedeutet dies für die Demokratie in Polen und was kann die Europäische Union tun?

Spielräume und Grenzen der Visegrád-Kooperation

in Ungarn 1989-2014. Eine Bilanz nach 25 Jahren, hrsg. v. H. Küpper, Zs. H. Lengyel und H. Scheuringer, Verlag F. Pustet, Regensburg 2015, 55-76

Ungarn

Dieser Beitrag bilanziert die Kooperation zwischen den vier ostmitteleuropäischen Staaten Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn, die auf die Visegráder Erklärung von 1991 zurückgeht und als sogenannte Visegrád-Gruppe organisiert wurde. Vor dem Hintergrund der demokratischen Umbrüche 1989/90 waren die neuen politischen Eliten mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert und sich einig in dem Ziel, ihre Staaten vollständig in das europäische politische, ökonomische, Sicherheits- und Rechtssystem zu integrieren. Dieses Ziel erreichten sie mit den Beitritten zur NATO 1999/2004 und zur Europäischen Union 2004. Dennoch setzten die vier Visegrád-Staaten ihre verstärkte Kooperation nach 2004 fort, und ihre Beziehungen verdichteten sich sogar.

Der Fortbestand der Visegrád-Gruppe nach 2004 erscheint überraschend und erklärungsbedürftig, wenn man berücksichtigt, dass zahlreiche Einflussfaktoren auf eine Divergenz der nationalen Interessen hinwirkten. Während die Beitrittsperspektive als Kooperationsanreiz entfiel, traten Meinungsunterschiede zwischen den vier Staaten in der Folge deutlicher hervor.

Warum hat die Visegrád-Gruppe trotzdem die erste Dekade nach dem EU-Beitritt überlebt und ist nicht in Lähmung oder Bedeutungslosigkeit verfallen?

 

Die prekäre Basis zwischenstaatlicher Solidarität

Beitrag für das Debattenmagazin “The European“, 17.4.2014

Die Europäische Union hat ihre von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Mitgliedstaaten erfolgreich stabilisiert. Sie errichtete einen Europäischen Stabilitätsmechanismus, der gefährdeten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraums umfangreiche Kredite gewährt, wenn diese sich zur Umsetzung von Wirtschaftsreformen verpflichten. Die Europäische Zentralbank erklärte ihre Bereitschaft, kurzfristige Anleihen von Staaten anzukaufen, die den Stabilitätsmechanismus in Anspruch nehmen. Damit konnte die EU die Finanzmärkte davon überzeugen, dass die gesamte Eurozone den Ausfall von Krediten an einzelne Mitgliedstaaten mit Zahlungsproblemen verhindern wird.

Mit diesen Beschlüssen bürgten Deutschland und andere finanzielle stabile Eurostaaten für die gefährdeten Staaten und demonstrierten so ihre Solidarität. Umgekehrt verpflichteten sich die Krisenstaaten, ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik am Stabilitätsziel zu orientieren und den Mitgliedstaaten der Eurozone sowie den EU-Institutionen ein Mitentscheidungsrecht über diese Politiken einzuräumen. Sie verringerten dadurch das Risiko, ökonomisch unverantwortlich zu handeln und die gesamte Eurozone destabilisieren.

Bei der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise verhielten sich insofern nicht nur die finanziell stabilen Eurostaaten solidarisch, und deren Haftungsbereitschaft entsprach ihrem wohlverstandenen Eigeninteresse an der Vermeidung von Ansteckungseffekten. Dies zeigt, dass Solidarität sich nicht auf uneigennützige Hilfe beschränkt, sondern unter den EU-Mitgliedstaaten angemessener als Investition in gemeinschaftliche Handlungsfähigkeit verstanden werden sollte, die mittelbar und indirekt auch den Hilfeleistenden selbst nützt.

Es ist jedoch ungewiss, ob die zwischenstaatliche Solidarität aufrechterhalten und vertieft werden kann, solange die EU nicht in einer europäischen Gesellschaft mit einer gemeinsamen, nationenübergreifenden Identität wurzelt. Mit der Eurozonenkrise hat sich die Kluft zwischen ökonomisch-politischer und identitär-gesellschaftlicher Integration vertieft.

Die von der EU mit verordneten Sparprogramme für krisenbetroffene Eurostaaten erschütterten deren nationalen Wirtschafts- und Sozialordnungen und kündigten die darin repräsentierten Kompromisse zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen auf. Begründet wurden diese Eingriffe damit, dass Eurostaaten die makroökonomischen Ungleichgewichte nur abbauen können, wenn sie ihre Staatshaushalte konsolidieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen Eurostaaten wiederherstellen. Aber die meisten Bürger wussten nichts über die weitreichenden Konsequenzen solcher interner Abwertungen, als sie dem Beitritt zur Währungsunion zustimmten.

Gegenüber den wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten konnte die EU ihre Wohlstandsperspektive nur teilweise realisieren. Wenn man die Entwicklung des Prokopf-Bruttoinlandsprodukts in Kaufkraftparitäten vom Zeitpunkt der EU-Osterweiterung 2004 bis 2012 vergleicht, ergibt sich ein ernüchterndes Bild. Polen, die Slowakei, die baltischen Staaten sowie Bulgarien und Rumänien konnten ihr in dieser Kennziffer ausgedrücktes Wohlstandsniveau so erhöhen, dass sich der Abstand zum Durchschnitt der 28 EU-Staaten verringerte. Dieser Aufholprozess erfolgte jedoch nur sehr langsam. Falls etwa Polen seine durchschnittliche jährliche Konvergenzrate aus diesem Zeitraum beibehalten kann, dann erreicht es den EU-Durchschnitt erst nach 2040. Tschechien, Ungarn und Slowenien fielen seit ihrer EU-Mitgliedschaft gegenüber dem EU-Durchschnitt zurück, und Griechenland sowie Portugal verarmten sogar in absoluten Zahlen.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise offenbarte die Auslandsabhängigkeit dieser Staaten und nährte die Zweifel am Versprechen der pro-europäischen Parteien, dass die ökonomische Integration mittel- und langfristig Wohlstandsgewinne erzeugen würde. Enttäuschte Erwartungen veranlassten viele Bürger/-innen dazu, euroskeptische oder -feindliche Protestparteien zu wählen. Rechtspopulistische Protestparteien erhielten aber auch in Frankreich und anderen EU-Mitgliedstaaten Zulauf, die während der Eurokrise nicht in akute Finanznot geraten waren. Zunehmende soziale Ungleichheit und geringere soziale Mobilitätschancen, Beschäftigungsunsicherheit sowie die perzipierte Konkurrenz durch Zuwanderer führten hier dazu, dass insbesondere Bevölkerungsgruppen mit geringem Bildungsniveau die europäische Integration als diffuse Bedrohung empfanden und vermeintliche Alternativen wählten. Auch wenn die Europakritiker keine nationalen Regierungsmehrheiten erreichen, schränken sie die Spielräume gemeinschaftlichen Handelns in der EU ein.

Wie kann die EU in dieser Lage ihre Solidaritätsbasis stärken? Sie müsste einerseits mehr tun, um die sozioökonomische Konvergenz der ärmeren Mitgliedstaaten zu fördern. Die unterschiedlichen Fortschritte in dieser Gruppe – z.B. zwischen Polen und Ungarn – weisen darauf hin, dass eine gute Regierungsführung offenbar Einfluss auf die langfristige Wachstumsdynamik hat. Hier könnten transnationale Vergleiche und Erfahrungstransfers mehr Transparenz, öffentliche Kontrolle und Lernen bewirken.

Andererseits müsste sie Befürchtungen begegnen, die die Integration mit der Erosion nationaler Sozialmodelle verbinden. In der Debatte um die soziale Dimension der Währungsunion schlug die Europäische Kommission im Oktober 2013 einen Fonds vor, der Eurostaaten bei Konjunkturschwankungen und kurzfristigen Ungleichgewichten unterstützt und dessen Transfers an die relativen Wachstumsdefizite gegenüber dem Eurozonendurchschnitt oder an eine bestimmte Arbeitslosenquote gekoppelt werden könnten. Darüber hinaus sollte den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, ihre nationalen Sozialmodelle gegen den Abbau von Leistungsstandards im Unterbietungswettbewerb mit anderen Mitgliedstaaten zu schützen. Die EU könnte zum Beispiel Mindestniveaus für öffentliche Sozialausgaben in Abhängigkeit vom ökonomischen Leistungsniveau festlegen. Ökonomische Konvergenz würde damit auch eine Konvergenz der Ausgabenniveaus bedeuten.

A Eurasian European Union?

Relaunching Post-Soviet Economic Integration

A paper presented at the ECPR General Conference 4-7 September 2013, Bourdeaux, European Consortium for Political Research
Abstract
In November 2011, the presidents of Belarus, Kazakhstan and Russia agreed to establish a “Eurasian Economic Commission” (EAEK) charged with the development and functioning of the Customs Union and a “Single Economic Space” comprising the three states. Their presidents and other political actors referred to the European Union and its formation to frame these projects and the envisaged creation of a “Eurasian Union” until 2015.
The paper studies how these references are emulated in Russian public discourse and the legal regulation of the EAEK. Combining theories of policy transfer and gradual institutional change, the paper conceptualizes different modes of emulation.
A weak authority of the EU model and weak powers of integration advocates suggest a “facade emulation” where formal similarities coexist with persisting inherited practices and behavioral patterns. This hypothesis is confirmed by (1) labeling and framing strategies that relate the EU model to familiar ideas in Russian political culture and previous initiatives of post-Soviet integration and (2) a limited emulation of labels and organizational structures from the EU within an essentially intergovernmentalist institutional arrangement.

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